
VW-Logistikzentrum
der Volkswagen AG im Bereich der Ortschaft Harvesse
Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) hatte zuvor im Rahmen einer raumordnerischen Prüfung des Logistik-Optimierungs-Zentrums mit einer Landesplanerischen Stellungnahme abgeschlossen. Darin wurde die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens als nicht notwendig erachtet. Zur Wahrung einzelner wichtiger Belange hat der ZGB in der Landesplanerischen Stellungnahme raumordnerische Maßgaben verankert, die in den nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen sind. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf den Informationsseiten des Zweckverbandes Großraum Braunschweig.

Am 13. August 2013 hat Volkswagen im Dorfgemeinschaftshaus Harvesse über das geplante VW Logistik-Optimierungszentrum (LOZ) informiert (Einladung).
Dabei wurden den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (auch aus den Nachbarkommunen) aktuelle Pläne vorgestellt und die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren, aber auch ihre Belange und Anregungen vorzutragen.
Hauptsächlich
ging es um die verkehrliche Situation rund um das LOZ. Hierbei wurde
insbesondere auf die Sanierung der vorhandenen Bahntrasse und die
Schaffung eines neuen Gleisabschnittes zum und vom LOZ und auf den Umbau
der Kreuzung B 214 / L 321 ausführlich eingegangen. Gemäß
Verkehrsgutachten sei die jetzige Situation an der Kreuzung ausreichend,
VW setzt sich jedoch für einen Ausbau der Kreuzung ein. Dabei sind zwei
zusätzliche Abbiegespuren geplant.
Konkrete Pläne zur Anregung, den größten Teil der An- und Ablieferung auf dem Schienenweg durchzuführen gibt es von VW zurzeit noch nicht, da die Voraussetzungen im Braunschweiger Werk hierzu noch nicht vorliegen.
Mit dem Bau soll möglichst noch Ende 2013 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2015 geplant.
Am 09. Oktober 2013 hat die Gemeinde Wendeburg gemeinsam mit dem Planungsbüro Schwerdt im Dorfgemeinschaftshaus Harvesse über das geplante VW Logistik-Optimierungszentrum (LOZ) bei Harvesse informiert und den Entwurf des entsprechenden Bebauungsplanes vorgestellt.
Themen bei der gut besuchten Veranstaltung waren insbesondere der Lärmschutz und der gewünschte Radweg an der Nordseite der L321.
Zum Thema "Lärm" konnte Helga Roschen vom Planungsbüro Schwerdt die Besucher dahingehend beruhigen, dass zum geplanten Industriegleis ein Nachtfahrverbot für Züge gelten soll und Züge nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr fahren werden.
Die Gemeinde ist bemüht, den Radweg an der Nordseite der Landesstraße 321 zu realisieren.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 über die im Verfahren der öffentlichen Auslegung der 29. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen beschlossen und anschließend die betr. Flächennutzungsplanänderungen einstimmig als Satzung beschlossen (Drucksachen-Nr. 164 und 165).
Die
29. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde beim
Landkreis Peine zur Prüfung vorgelegt. Mit der Genehmigung wird
voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2014 gerechnet.
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2013
hat der Gemeinderat auch über die im Verfahren der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 6
"Harvesse-Südost" vorgebrachten Anregungen entschieden und einstimmig
die Öffentliche Auslegung des betr. Bebauungsplanes beschlossen (Drucksachen-Nr. 163).
Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 20.12.2013 bis zum 23.01.2014
im Rathaus der Gemeinde Wendeburg -Zimmer O20- während der Dienststunden
zur Einsichtnahme aus. Bis zum 23.01.2014 können Anregungen zu dieser
Planung vorgebracht werden.
Der Rat der Gemeinde Wendeburg hat in seiner Sitzung am
18.02.2014 über die im Verfahren der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen entschieden
und den entsprechenden Beschluss gefasst.
In der gleichen Sitzung hat der Rat der Gemeinde Wendeburg den Bebauungsplan Nr. 6 „Harvesse-Südost", Ortschaft Harvesse als Satzung beschlossen.
Spatenstich für das LOZ bei Harvesse
Am
Montag, den 24.02.2014, haben Bürgermeister Gerd Albrecht,
VW-Logistikleiter Burkhard Huesken, der Geschäftsführer der VW
Immobilien GmbH Roland Stöckigt, der Betriebsratsvorsitzende von VW
Braunschweig Uwe Fritsch und Uwe Lemcke, Generalplaner von Inros Lackner
GmbH und die stellvertretende Landrätin Eva Schlaugat den ersten
Spatenstich für das neue VW-Logistikoptimierungszentrum bei Harvesse
ausgeführt. Mit den Erdarbeiten beginnt der Bau des Zentrums.
Das
LOZ wird auf einer Fläche von rund 142 000 Quadratmeter an der Kreuzung
der B 214 und L 321 errichtet und soll im April 2015 in Betrieb
genommen werden.
Die Grundfläche misst ca. 50 000 Quadratmeter,
für Büro- und Sozialräume der 150 Mitarbeiter sind 1500 Quadratmeter
vorgesehen. Die Grünflächen umfassen etwa 60 000 Quadratmeter. Das
Regenwasser soll auf dem Gelände des LOZ versickern.
Für
das Bauvorhaben "Neubau eines Gleisanschlusses" von dem
Volkswagenlogistikzentrum Braunschweig in Wendeburg -Ortsteil Harvesse
an die bestehende DB-Strecke 1722 (Bs-Celle), Landkreis Peine, führt der
Landkreis Peine als Planfeststellungsbehörde das
Planfestellungsverfahren durch.
Die Planunterlagen liegen in der
Zeit vom 17. Juli-18. August 2014 in der Gemeinde Wendeburg, Am Anger 5,
38176 Wendeburg, Zimmer O20 oder beim Landkreis Peine, Fachdienst
Straßen, Pappelweg 2, 31224 Peine aus. Die Planunterlagen können während
der Dienststunden eingesehen werden.
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Entwurfsplanung (Erstellung durch VW und die zuständigen Behörden)
u. a. Hochbauplanung, Freiflächenplanung, Innere und Äußere Erschließung, Ver- und Entsorgung) -
Erstellung von Gutachten
u. a. Schallgutachten, Artenschutzgutachten, Natur- und Landschaftsgutachten, Verkehrsgutachten -
Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
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frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange für Flächennutzungs- und Bebauungsplan
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Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und mögliche Planänderung
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öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange für Flächennutzungs- und Bebauungsplan
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Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und mögliche Planänderung
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Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan
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Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
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Genehmigung des Flächennutzungsplanes und Bekanntmachung des Bebauungsplanes; dadurch Erlangung der Rechtskraft beider Pläne
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Stellung des Bauantrages durch den VW-Konzern
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mögliches Planfeststellungsverfahren durch den Landkreis Peine zur Erstellung der Gleisanlage
Dieser Übersichtsplan beinhaltet die Nutzungsart einzelner Flächen (z. B. Wohn-, Gewerbe- oder Mischbauflächen, Sondergebiete etc.) sowie die Landwirtschafts-, Wasser- und Grünflächen. Ebenfalls sind die Versorgungsanlagen kenntlich gemacht.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan beinhaltet im Gegensatz zum Flächennutzungsplan nicht das gesamte Gemeindegebiet, sondern bezieht sich auf einzelne Teilbereiche der Gemeinde.
Der Bebauungsplan konkretisiert den Flächennutzungsplan und wird nach Maßgabe des Baugesetzbuches erstellt.
In ihm können u. a. genaue Grundstücksgrößen und Vorgaben über die Bebauung und Gestaltung der Flächen geregelt werden. Ergänzt wird dieser durch textliche Festsetzungen, einer Begründung sowie einer zusammenfassenden Erklärung.
- einfache Bebauungspläne
Bauleitplanverfahren
Der Begriff Bauleitplanverfahren umfasst die Erstellung und Umsetzung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, inwieweit ein geplantes Bauvorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der gegebenen Raumordnung übereinstimmt und ob es überhaupt realisierbar ist.
Landesplanerische Feststellung
Entscheidung der Unteren Landesplanungsbehörde, dass ein Raumordnungsverfahren nicht durchgeführt werden muss. Die landesplanerische Feststellung kann Hinweise und Maßgaben enthalten, was bei der weiteren Planung zu behandeln, bzw. durchzuführen ist.
Termine
Weitere Informationen erhalten Sie auch über nachfolgende Seiten, für deren Inhalt allerdings die Gemeinde Wendeburg nicht verantwortlich ist:
zum Thema "Raumordnungsverfahren": Zweckverband Großraum Braunschweig